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Grundsätzliches zur Teilzeitausbildung


Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung?

Vertrag
In einem Zusatz zum Ausbildungsvertrag wird die Teilzeitvereinbarung schriftlich festgehalten.

Arbeitszeiten und Urlaub
Der Ausbildungsbetrieb einigt sich mit dem Auszubildenden auf eine Arbeitszeit bis zu 75% der regulären Arbeitszeit und stimmt mit dem Auszubildenden ab, wann diese Stunden zu leisten sind.
Teilzeitauszubildende haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte u.U. angepasst an die tatsächlichen Wochenarbeitstage.

Berufsschule
Berufsschulunterricht findet statt wie bei Vollzeitausbildungsverhältnissen.
 



Informieren Sie sich direkt unter:

AWO Bezirksverband OWL e.V. Kreis Minden-Lübbecke. - Sabrina Krumschmidt - Tel.: 0151 462 793 81
E-Mail: sabrina.krumschmidt@awo-owl.de